Maria Theresia, Freiin v. Brederode und Äbtissin von Saarn, und sämtliche Konventualinnen zu Saarn bekunden, dass sie ihre in der Honnschaft Styrum gelegene Länderei an die Eheleute Matthies-Roland und Gertraud Wüsthoff auf dem Wüstenhof unter Ausschluß der Kinder und Erben zu Leibgewinn verpachtet haben auf Lebenszeit unter der Bedingung, dass beim Tode eines Gatten und der Wiederverheiratung des Anderen der neue Partner keinen Gewinn an den Ländereien haben soll, dass zu Martini jährlich im einzelnen festgesetzte Abgaben geleistet werden, dass bei der Versetzung von Grenzsteinen die Herrschaft benachrichtigt werden soll, dass nichts von den Ländereien ohne Wissen der Herrschaft entfremdet wird und die Pächter allen Schaden abwenden.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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