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König Ludwig I. von Bayern belehnt Friedrich Christoph Carl von Waldenfels als Senior des Geschlechts mit den Rittermannlehen zu Oberrodach, Zeyern und anderen Orten gemäß der vorliegenden Lehenfassion nach dem Tode des Carl Christoph und des Gottlob Georg von Waldenfels. Die Belehnung erfolgt bei der Regierung von Oberfranken nach vorheriger Ableistung des Leheneids vor dem königlichen Spezialbeauftragten Wilhelm Friedrich von Reitzenstein auf Prex.

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Staatsarchiv Bamberg
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