Der Freiherr Wilhelm Heinrich Quadt von Wickrath, Herr zu Großbüllesheim und Angeren und seine Frau Johanna Maria Quadt von Landskron machen bekannt, dass zwischen ihnen und Abt Heinrich am 10. November 1663 ein Kaufvertrag zu Köln abgeschlossen wurde. Sie haben ihren Sekretär Winand Weyermann beauftragt, da sie selbst verhindert sind, vor dem Lehen- und Landgericht zu Werden nach Erhalt des Verzichtspfennigs auf alle Rechte an den Schurenschen Lehngütern mit Hand, Halm und Mund zu verzichten. - Es siegeln die Aussteller.