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Hermann, Rotger, Bernd und Goswin, Brüder, Söhne Bernds von Lüdinghausen, einigen sich mit Willen ihrer Schwester Ermegarde und mit Rat ihrer Freunde und maeghe mit Frau Elsebe von Lüdinghausen und ihren Söhnen Hermann und Ludolf: Einer der Aussteller soll einen erblichen Besitz (erve holt) in der Stadt (stadt) Lüdinghausen erhalten. Die Knechte und Leute der Aussteller sollen dem Anteil der anderen Vetragspartei am Gericht zu Lüdinghausen nicht unterstehen. Die Austeller erhalten: 50 Mark Geldes, die ihre Eltern aus dem Hof tho Stockem vom Grafen von der Mark hatten, und den zugehörigen Brief, die beiden Höfe thon Bekedorpe und thon Berghe im Kirchspiel Lüdinghausen, die ihr Vater für 100 Mark ausgetan hatte, außerdem 173 von den Erben Herrn Hermann Wolfs und Herrn Bernds, seines Bruders, zu erhebende Mark. 150 Mark Münsterscher Pfennige haben sie erhalten. Dafür haben sie und ihre Schwester vor dem Richter zu Luonen, Johann de Slii, auf ihre Herrschaft (herschap) zu Lüdinghausen und auf alle Ansprüche an die Brüder Hermann und Ludolf von Lüdinghausen verzichtet. Versprechen der Austeller, nie die Feinde der anderen Vertragspartei zu werden Zwist (uolop) soll durch den Spruch zweier Freunde innerhalb eines Monats geschlichtet werden. Siegler: Der Richter Johann auf Bitten beider Parteien, die Aussteller. Zeugen: Her Alef von Batenhost, Hake von Heren, Ernst von Mengede, Gerlagus de Rode, Johann von Rechghede. Datum ipso die Marci ewangeliste sub a.D. 1365.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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