Notar Heinrich Amman von Göppingen, Priester des Bistums Merseburg, beurkundet Protestation bzw. Vorhalt, den Hans Lantz, Großkeller zu Weingarten, im Namen des Abts Kaspar [Schiegg] im Rathaus zu Altdorf dem Ammann und Gericht daselbst machte. Er äußert "vil zu gelerte wort die nit not ist zu schriben". Namentlich fragt er, weshalb sie Konrad Bruler im Zusammenhang mit einem Aufruhr vorgeladen haben. Er wirft ihnen vor, sie hätten die Amtleute und "gedingten brotknecht" des Klosters zu einem Gelübde bewegen wollen, im Fall eines Aufruhrs dem Rathaus zuzulaufen. In derlei Nöten müssen sie aber dem Kloster zulaufen. Er verlangt von Ammann und Gericht, den Klosterbediensteten keine Befehle zu erteilen, solange der Streit darüber nicht rechtlich ausgetragen ist. Sie haben mit dem Pfarrverweser den Hof Wiesentann ("Wisen tan") verliehen ohne Erlaubnis des Abts, obwohl dieser der wahre Pfarrer ist. Einige aus dem Ort haben sich verlauten lassen, wenn der Hofmann des Hofs Wiesentann dem Keller 10 fl gegeben hätte, hätte der ihn bleiben lassen. Dazu sagt Lantz, er sei kein 10 Gulden-Mann. Wenn ihm das jemand unter vier Augen sagt, will er ihm antworten, "daß er mercken müst, daß ich myn er und glimpfen versprochen hett." Einige im Ort haben sich berühmt, sie hätten dem Abt noch nicht gelobt, namentlich Hans Aigler der Wagner und Hans Fuchsschwanz genannt Vinbrot oder Umbrot. Andere haben sich bei Herrn Jörg von Waldsee beschwert, Leute aus dem Kloster gingen in das Rathaus zum Tanz, um dort Unfrieden und Aufruhr zu stiften. Wieder andere haben den Abt gebeten, das Kloster zu öffnen, wenn im Ort Aufruhr entsteht. Der Abt hat den Altdorfern schon früher gesagt, wenn sie tun, was treuen Untertanen zukommt, will er Leib und Gut bei ihnen lassen. Bei den dermaligen Zuständen weiß er nicht, wer Freund oder Feind ist, so daß er sich und die Seinigen schützen muß.