Des Herrn Kanzlers Magnus von Lagerström schwedisch-pommersche Landesverfassung, Teil I
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Hs 0706
HSVII.501
01.02.01. Hs Handschriften Handschriften
Handschriften >> 07. 01.02.01.07. Landesverfassung und -verwaltung, Rechtsprechung und Gesetzgebung
1735
Beilagen: Kaiser Karl IV. Lehnbrief von 1348.- Kaiser Ludwig Lehnbrief oder diploma 1338.- Kurfürst Friedrich III. Notifikation an den König Karl XI. wegen der Reichsbelehnung, 1695.- Kurfürstliches Schreiben an die schwedisch-pommersche Regierung wegen der Reichsbelehnung anno 1698.- Antwort des schwedischen Königs Karl XII. an den Kurfürsten, 1699.- Kurfürstliches Schreiben an die schwedisch-pommersche Regierung wegen der Eventualhuldigung in Neumark und Hinterpommern, 1699.- Kurfürstliches Notifikationsschreiben wegen der Eventualhuldigung in der Neumark und Hinterpommern anno 1699 an den schwedischen König Karl XII., 1699.- Königlich schwedische Vollmacht für die Abgesandten zur Eventualhuldigung in der Neumark und Hinterpommern, 1699.- Antwort des schwedischen Königs an den Kurfürsten, 1699.- Kreditiv für den königlich-schwedischen Abgesandten, 1699.- Kurfürstliches Revers, Küstrin 5. Oktober 1699.- Huldigungseid der Ritterschaft in der Neumark.- Danksagungsrede des zweiten schwedischen Abgesandten bei der Abschiedsaudienz am Huldigungstage zu Stargard in Hinterpommern, 9. Oktober 1699.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ