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König Rudolf bekundet: Graf Everhard von der Mark (Marca) hat ihn seiner unerschütterlichen Treue versichert. Daher überträgt er ihm die Verwaltung (commisimus) der Vogtei des Stiftes Essen mit der Gerichtsbarkeit und allen damit verbundenen Pflichten und Rechten, zu deren Wahrung Äbtissin und Kapitel des Stiftes ihn auf Lebensz-eit zu Bedingungen erwählt haben, die in darüber ausget-auschten Urkunden niedergelegt sind. Sie gelten auch für den Grafen. Er befiehlt allen Ministerialen, Vasall-en, Bürgern und allen, die zum Stift gehören, dem Graf-en in jeder Hinsicht zu gehorchen. - Es siegelt der Aussteller mit dem Majestätssiegel. Datum Vlme VIII kal. novembris, ind. secunda, a.d. 1288, regni vero nostri a. 16.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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