Resolution der kaiserlichen Statthalterei und Regierung in Amberg über den Beschluss des engeren Ausschusses der Stände. Die Stände hatten um Verminderung der ausgeschriebenen "Portions-Gelder" von 112 fl. auf 100 fl. gebeten. Die kaiserliche Statthalterei lehnt dies ab, fordert die Bezahlung am ersten Termin und die Einhaltung der nachfolgenden zwei Termine. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Eintreibung auf dem "Exekutionsweg". Eine etwaige weitere Bittschrift befreit nicht von der fristgerechten Zahlungspflicht. Es dürfen aber die seit November abziehbaren "durchmarchen", "refraichien" und anderen Quartiergelder und "excehsen" abgezogen werden ("defalcierung"). Die kaiserliche Regierung zu Amberg stellt es den Ständen jedoch frei, ob die geforderten Gelder durch ein oder zwei Steuern beigebracht werden. Auch dürfen "umb mehrer richtigkeit willen ..." bis auf Weiteres die Gelder von den kaiserlichen Ämtern zur Landschaft geliefert werden, worüber eigens ein Anschreiben an die kaiserlichen Beamten ergangen ist. Unterschrift: "Johann Rueprecht, com[missarius] m[anu] pr[op]ria". Siegler: Kaiserliche Statthalterei und Regierung zu Amberg

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Staatsarchiv Amberg
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