Kurfürst Friedrich [III.] von der Pfalz bekundet, dass er Jakob von Pfraumheim als Träger seiner Ehefrau Anna von Gemmingen, Tochter des verstorbenen Hans von Gemmingen, folgende Güter zu Erblehen verliehen hat: das halbe Dorf Stebbach (Stettbach) mit aller Obrigkeit, Herrlichkeit, Gerechtigkeit, Unfällen, Geboten, Verboten, Wald, Wunn, Weide, Wasser, Fron und anderen Zugehörungen; anderthalb Viertel am Frucht- und Weinzehnt daselbst; ein Drittel am Flachszehnt; 50 Morgen Wald; jährlich 1 Pfund 9 Schilling Heller von neun Hofstätten, zwei weitere Hofstätten liegen wüst und können gleichfalls verliehen werden; jährlich 4 Malter Korn und 4 Malter Hafer von acht Hofstätten; jährlich 14 Malter Korn, 13 Malter Dinkel und 13 Malter Hafer von dem Hof, den jetzt Hans Deckher und Hans Scherer bebauen; jährlich 13 Malter Korn, 13 Malter Dinkel und 13 Malter Hafer von dem Hof, den Jörg Dropp bebaut; die jährlich am Ort fällige flürliche Frucht; den Handlohn, den die Hofleute von verkauften Gütern geben; sechzehn Gänse, 23 Erntehühner, dreizehn Martinshühner und acht Fastnachthühner von etlichen Gärten, Äckern und Hofstätten daselbst. Vormals hat es sich dabei um ein Mannlehen gehandelt, das auf Bitten von Annas Vater, seinerzeit Vogt zu Heidelberg, der keine Söhne hatte, durch Kurfürst Ludwig [V.] in ein Erblehen mit bevorzugter Sohnesfolge verwandelt wurde.