Bischof Simon von Paderborn bestätigt die von Johannes Hardenake vorgenommene Dotierung der Kapelle St. Mauritius, Nikolaus und Brigitte vor Büren aus Besitzungen bei Kalenhart. Das Patronatsrecht über die Kapelle liegt drei Generationen lang in den Händen der Familie des Stifters, bevor es an das Kloster Holthausen übergeht. Die Aufgaben des Kapellenrektors werden fixiert. Es stimmen zu die Äbtissin Elisabeth von Holthausen, Bernhard von Büren und Wessel Roggendreger, Pfarrer zu Büren. Datum die V Novembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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