Kurfürst Friedrich [V.] von der Pfalz bekundet, dass er Schweickard von Gemmingen für diesen selbst und als Träger dessen Vettern Hans Wilhelm und Reinhard von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Söhne, Philipp, Melchior Reinhard und Johann Sigmund von Gemmingen, des verstorbenen Eberhards Söhne bzw. des verstorbenen Reinhards Enkel, sowie Hans Konrad, Eberhard und Hans Philipp von Gemmingen, des verstorbenen Bernolphs Söhne, ein Drittel des großen und kleinen Zehnten in Steiner und Kochertürner (Türner) Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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