Vertrag vom 22. Jan./6. Febr. 1913 mit der Stadtgemeinde Dahme über den Verzicht des Fiskus bzw. des Domänenpächters auf das Recht zum Mitgebrauch des Schlossgrabens in Dahme

Vollständigen Titel anzeigen
Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Objekt beim Datenpartner