Andreas de Bellais (?), Kardinalpriester zu Ferrara und Kommissar von Papst Sixtus [IV.], erteilt Abt Erhard und den namentlich aufgeführten Konventualen von Kloster Seeon das Privileg, durch ihren Beichtvater die Absolution in bestimmten geistlichen Vergehen zu erlangen. S: Andreas de Bellais, Kardinalpriester zu Ferrara

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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