Relatio vom 21. November (Nr. 80), dass der Reichshofrat absolute verlange, dass alle Reichslehen aufs neue wieder bei dem Kaiser und dero Reichslehenskanzlei empfangen werden müssten, ungeachtet solche erst kürzlich während dem Interregno von dem Reichsvikariatamt empfangen worden. Ingleichen wird auch gemeldet, dass keine Gesandtschaft ohne Beisetzung ihres Namens in processualibus und andern Reichsnegotiis mehr etwas drucken lassen solle, weil dadurch sehr grobe Vorwürfe und Fehler untermenget würden. Dann wird auch die allgemeine Klagsache wider das Kammergericht berührt.