Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich Irrungen zwischen seinen Getreuen und Angehörigen Hans Riescher zu Ladenburg und Hans Beyer zu Schriesheim über die Bezahlung etlicher Schulden gehalten haben, namentlich wegen 90 Pfund Heller, die Hans Beyer dem Riescher schuldig sein soll und wofür Hans Riescher Güter erlangt habe. Der kurpfälzische Hofmeister und die verordneten Räte haben die Parteien zum heutigen Tag verhört und dahin vertragen, dass Hans Beyer 12 Pfund Heller bar sowie eine Verschreibung über 21 Gulden auf dem Weingarten (uff dem wingartt) mitsamt dem Weingarten, so wie er jetzt steht, in Abschlag der 90 Pfund Heller ausrichten soll. Dazu soll er Hans Riescher jährlich 8 Pfund Heller zu Martini bis zur Abgeltung der vollen Summe auszahlen. Dazu sollen Hans Riescher seine Baukosten am Weingarten, die durch zwei Gerichtsleute zu schätzen sind, durch Hans Beyer bis Martini ausgerichtet werden. Die Gerichtskosten hat Hans Riescher - zu Ehren des Pfalzgrafen und seiner Räte - dem Hans Beyer nachgelassen. Bis zur Abgeltung der Hauptsumme sollen die erlangten Güter Unterpfand sein.