Rezess zwischen dem durch den Administrator des Hochmeistertums etc., Ludwig Anton von Pfalz-Neuburg vertretenen Deutschen Orden und Fürst Albrecht Ernst zu Oettingen wegen der auf der Kommende Oettingen lastenden Verpflichtungen, dem Fürstlichen Haus in Kriegsfällen einen Reiswagen zu stellen. Demnach wird diese Verpflichtung samt einigen anderen Ansprüchen des Fürstlichen Hauses abgelöst, indem ihm die Kommende den Widemhof zu Auffkirch - jedoch ohne den Patronat der Pfarrei -, den Garten auf der sogenannten Wart, die Einkünfte an der Faulenmühle zwischen Wechingen und Monningen und den Kirchturm zwischen der Residenz und dem Deutschen Haus überlässt; auch wird darin dem Orden die Eintreibung seiner Einkünfte aus dem unter Oettingischer Gerichtsbarkeit stehenden Hofes (Inhaber ist Georg Grueber) zu Heuberg erleichtert. - Siegel und Unterschrift: Philipp Benedikt Forstmeister von Gelnhausen, Landkomtur der Ballei Franken, Johann Sigmund v. Massberg und Joh. Elias Kessler.

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Staatsarchiv Nürnberg