Abt Johannes von St Emmeram verleiht Georg Örtl Erbrecht auf der Mühle des Klosters in ihrer Hofmark Pentling unterhalb des Dorfs an der Donau, auf der er jetzt sitzt. Örtl und seine Erben sollen die Mühle persönlich betreiben und davon Vogtei, Kleine Gült, Gattergült und Stiftsleistungen entrichten (siehe den Revers Nr. 2111). S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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