Abonnement- und Logenordnung sowie die ständigen freien Dienstplätze, die vertragsmäßigen und guttatsweisen Freiplätze, das freie Entrée, der Besuch durch Schulen, die Benutzung einzelner Logen, etc. zu besonderen Zwecken, der freie Eintritt bei besonderen Veranlassungen und das Abonnement der Militärpersonen am Hoftheater in Karlsruhe (II)