Michel Lupoldt, seßhaft zu Plieningen, wegen Verschwendung seines Gutes und Flucht außer Landes zu Stuttgart gef., jedoch freigel., schwört U. und verspricht, seine Güter zur Begleichung seiner Schulden aufnehmen zu lassen, ein Verzeichnis davon dem Amtmann und dem Gericht von Plieningen zu übergeben, seinen Besitz nicht mehr zu versetzen oder zu verkaufen, sondern nur für den Unterhalt seiner Familie zu verwenden und besonnen zu verwalten, Veränderungen nur mit Wissen und Erlaubnis von Amtmann und Gericht zu Plieningen vorzunehmen, ansonsten die Güter seiner Frau zufallen sollen und er sich unverzüglich nach Stuttgart ins Gefängnis begeben muß.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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