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Margaretha Spreglin, Stathennßis zu Nürtingen Ehefrau, zu Nürtingen gef., weil sie ohne rechtmäßige Ursache und ohne Wissen der Obrigkeit und ihres Mannes diesen vor das geistliche Gericht zu Konstanz zitiert hatte in der Absicht, ihre Ehescheidung zu betreiben, auch ihrem Mann dadurch Untreue bewiesen und ihm Kosten und Schaden verursacht hatte, jedoch auf ihre Bitte und ihr Anerbieten, solches künftig zu unterlassen und fortan ihrem Mann in ehelicher Gemeinschaft zu leben, begnadigt und wieder freigelassen unter der Bedingung, ihr Anerbieten zu befolgen, auch Eheklagen gegen ihren Mann vor die für sie zuständige weltliche Obrigkeit zu bringen und nicht nach Konstanz oder andere fremde, ausländische Gerichte zu ziehen, andernfalls sie ihr zugebrachtes Hab und Gut verwirkt haben sollte, gelobt unter Eid, dem allem nachzuleben und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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