Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Ewald von Bacharach der Alte (+) ein Almosen über 50 Gulden jährlicher Gülte, ablösbar mit 1.000 Gulden, zugunsten armer Leute zu Bacharach gestiftet hat. Das Almosen soll nun auf Bitten von Ewalds Kindern und Erben mit der Stiftung genannt Ulrich Salzkerns Almosen zu Bacharach zusammengelegt werden, sodass sechs Hausarme zu Bacharach, Steeg, [Ober-]Diebach und den zugehörigen Dörfern auf Lebtag täglich mit Wein, Brot und anderem, so wie für andere arme Leute üblich ist, versorgt werden können. Die sechs Hausarmen sollen zu Zeiten der von Ewald in der Pfarrkirche zu Bacharach gestifteten und angeordneten Seelmessen für sein und seiner Erben Seelenheil beten, wobei den Anwesenden für diesen Tag der doppelte Ertrag der Pfründe zu reichen ist. Eine Pfründe soll nach dem Tod eines Hausarmen mit Zustimmung des Bürgermeisters und Rats zu Bacharach neu vergeben werden. Aus dem Stiftungsgut soll vor dem Rat zu Bacharach Rechnung abgelegt werden, dermaßen wie es für Ulrich Salzkerns (+) Stiftung geordnet worden war, wofür der Bürgermeister oder der anbefohlene Stiftungsverwalter jährlich 2 Gulden erhalten sollen. Der Pfalzgraf bestätigt für sich und seine Erben die Ordnung der Stiftung und bestätigt ihr jene Freiheiten, die Pfalzgraf Ludwig III. dem Almosen des Ulrich Salzkern vormals verliehen hatte. Er weist seinen Amtmann und Zollschreiber zu Bacharach sowie die genannten Orte und die Kirchherren zu Bacharach um Beachtung und ordentliche Handhabung des Almosens an.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...