Magistrat, Gemeinde und Bürgerschaft der oberösterreichischen Stadt Waldsee schließen mit Mutter Maria Anna und dem Konvent des jungfräulichen Klosters zu St. Maria Laureta daselbst folgenden Steuerablösungsvertrag: 1) Gegen eine Zahlung von 800 fl. rh. Landeswährung befreit die Stadt, die infolge der übermäßigen Winterquartiere in den Jahren 1675 und 1679 und der noch gegenwärtigen Anforderungen nicht in der Lage ist, die Kriegslasten aus eigenen Mitteln zu bestreiten, das Kloster für ewige Zeiten von allen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Beschwerden, Steuern, Einquartierungen, Zug und Wachen, und zwar für die bisher käuflich oder durch Erbschaft erworbenen Güter a) das von Joachim Kißlegger (s. Kaufbrief 1635 Juni 12 (Nr. 19) erkaufte Haus, das zu einem Gärtlein gemacht wurde (Anstößer: das gen. Kloster, Schmied Steichelins Haus, der Färber); b) die Behausung der Apolonia Steur (s. Kaufbrief 1621 Juli 8 (Nr. 18) zwischen Gasse und Kloster, wo jetzt die Kirche steht; c) Michel Guetelers Behausung (Anstößer: Sebastian Ritzenschafft, des Kloster- Hofmeisters Behausung); d) einen Garten im Priel, der Huetmachergarten genannt (Anstößer: österr. Lehenswiese, Joachim Jäckhlin); e) einen Garten, in der Scheiben genannt, zwischen Klostergarten und Straße; f) die von der Stadt erkaufte Behausung (das Amtshaus, s. Kaufbrief 1690 April 23 (Nr. 33) zwischen Kloster, Gasse, Kaplanei (Herr Caplon); g) einen Garten, der Aichenlaubische (s. Schenkungsbrief 1689 Juni 1 (Nr. 29) Garten genannt (Anstößer: Christa Halders Garten, Spitalgarten, der Briel); 2) das Kloster verpflichtet sich, das erkaufte Amtshaus weder selbst, noch durch andere für Handels- und Gewerbezwecke zu verwenden, und räumt der Stadt und ihren Bürgern im Falle des Wiederverkaufs dieses und anderer erworbener bürgerlicher Güter ein Vorkaufsrecht zu gleichen Bedingungen, jedoch unter Berücksichtigung etwa vorgenommener baulicher Verbesserungen ein.