Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er seinen Oheim, Graf Johann [II.] von Henneberg[-Schleusingen] mit Zustimmung von Dekan und...
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1054
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1469 Januar 3
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist am Dinstag nach dem heilgen nuwen jars tagk nach Crists gepurd viertzehenhundert und ime nunundsechtzigisten jarenn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er seinen Oheim, Graf Johann [II.] von Henneberg[-Schleusingen] mit Zustimmung von Dekan und Konvent zum Hauptmann des Klosters Fulda eingesetzt hat. Es ist vereinbart worden, dass Johann so schnell wie möglich den Papst auf eigene Kosten um Bestätigung [als Abt] bitten soll. Sobald diese in Fulda eintrifft, soll Johann auf alles [Weltliche] verzichten, in den Orden eintreten, den Habit anlegen (die kappen an) und dem Abt Gehorsam erweisen. Daraufhin soll er in den Konvent aufgenommen werden. Dann soll er schwören, geloben und verbriefen, die heiligen Ordensregeln und Statuten des Klosters einzuhalten. Dekan, Konvent, Ritter und alle anderen, die zum Kloster gehören, sollen dadurch nicht in ihren Freiheiten und Gewohnheiten eingeschränkt werden. Wenn dies alles geschehen ist, soll Johann die Abtei und die Herrschaft über das Kloster übertragen werden. Davon ausgenommen sind die Propstei Thulba (Duw), die Kellerei in Hammelburg, die Burg Giesel (Gisela), 300 Gulden aus (Romelsgehaugk) [Römershag ?] und das Silberzeug des Abtes. Diese Besitzungen sollen Abt Reinhard auf Lebzeiten zustehen. Johann soll für Reinhards Schutz aufkommmen. Reinhard ist niemand verpflichtet, weder dem Abt noch dem Konvent. Er verzichtet auch auf jeden Einfluss und jede Mitsprache, bis auf die Wahl des Abtes und des Dekans. Reinhard versichert, alle Vereinbarungen so einhalten zu wollen, wie er es Johann unter Eid in die Hand versichert hat. Dekan Konrad von Lauberbach (Lauwerbach) und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu den Vereinbarungen und versichern, sie einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabt...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan Konrad von Lauberbach mit dem Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Nr. 1055
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er seinen Oheim, Graf Johann [II.] von Henneberg[-Schleusingen] mit Zustimmung von Dekan und Konvent zum Hauptmann des Klosters Fulda eingesetzt hat. Es ist vereinbart worden, dass Johann so schnell wie möglich den Papst auf eigene Kosten um Bestätigung [als Abt] bitten soll. Sobald diese in Fulda eintrifft, soll Johann auf alles [Weltliche] verzichten, in den Orden eintreten, den Habit anlegen (die kappen an) und dem Abt Gehorsam erweisen. Daraufhin soll er in den Konvent aufgenommen werden. Dann soll er schwören, geloben und verbriefen, die heiligen Ordensregeln und Statuten des Klosters einzuhalten. Dekan, Konvent, Ritter und alle anderen, die zum Kloster gehören, sollen dadurch nicht in ihren Freiheiten und Gewohnheiten eingeschränkt werden. Wenn dies alles geschehen ist, soll Johann die Abtei und die Herrschaft über das Kloster übertragen werden. Davon ausgenommen sind die Propstei Thulba (Duw), die Kellerei in Hammelburg, die Burg Giesel (Gisela), 300 Gulden aus (Romelsgehaugk) [Römershag ?] und das Silberzeug des Abtes. Diese Besitzungen sollen Abt Reinhard auf Lebzeiten zustehen. Johann soll für Reinhards Schutz aufkommmen. Reinhard ist niemand verpflichtet, weder dem Abt noch dem Konvent. Er verzichtet auch auf jeden Einfluss und jede Mitsprache, bis auf die Wahl des Abtes und des Dekans. Reinhard versichert, alle Vereinbarungen so einhalten zu wollen, wie er es Johann unter Eid in die Hand versichert hat. Dekan Konrad von Lauberbach (Lauwerbach) und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu den Vereinbarungen und versichern, sie einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabt...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan Konrad von Lauberbach mit dem Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Nr. 1055
Graf Johann [II.] von Henneberg[-Schleusingen] wird 1472 Abt von Fulda.
Vgl. Nr. 1052 und 1053.
Vgl. Nr. 1052 und 1053.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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