Bericht des Forstinspektors Götz, dass der öttingische Jäger von Segringen in den zwei strittigen Hölzern Frauenberg und Stangenholz die Wacholderbeeren verkauft, ebenso auch das nämliche im Henkersberg getan habe, dagegen ellwangischerseits protestiert und alle jagdbarlichen Gerechtsame in diesem, sowohl als den Hölzern Gayerstang, Heringsbuk, und Brandtlen dem Kammergerichtsurteil von 1599 behauptet worden sind

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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