Zirkularverfügung des Erzbischofs Conrad von Mainz, wodurch er eine Kollekte von 2 größeren Subsidien ausschreibt und den Scholastikus Peter von Udenheim, den Domherrn Heinrich Morle, den Kanon. Wilhelm von Bensheim von S. Victor und Joh. von Cassel von S. Gangolf mit der Erhebung beauftragt.