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Vor dem Notar wird durch Erklärung des zeitigen Provinzials und Definitors der Minoritenkonvente Kölnischer Provinz und Präsens zu Seligenthal, P. Otto Heiden und die von demselben erforderten Zeugenaussagen festgestellt, wie seitens weiland Johanns Lohehoff zu Kaldauen, Schöffe des freifürstlichen Gedinges Happerschoß, welchem des Konvents Mehlmühle bei Seligenthal verpachtet, wegen Pachtrückstandes dem Konvent außer einer bestimmten Summe Geld vergleichsweise ein nach des Genannten Tod frei zu nutzender Weiher zu Kaldauen, genannt Krütgens Weiher und ein Busch am Pinnerbusch zugesichert resp. abgetreten worden und die Erben des Lohehoff daher nicht befugt gewesen, die genannten Stücke zu ihrer Messe zu ziehen, bezichtlich den Weiher zu verkaufen. Mit Unterschrift und aufgedrücktem Siegel des Notars Johann Hermann Becker

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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