Die Grafen Albrecht II. und Kraft VI. von Hohenlohe und zu Ziegenhain bekunden, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz sie in die Einung gegen die westfälischen Gerichte vom 18.07.1488 aufgenommen hat [wie Nr. 43] Sie versichern die Einhaltung der Artikel und kündigen ihre Siegel und den Empfang der besiegelten Urkunde Kurfürst Philipps an.