Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Erzbischof Johann II. von Trier ihm mit Zustimmung des Domkapitels zu Trier 400 Gulden jährlicher Gülte, ablöslich für ein Hauptgeld von 6.000 Gulden, verschrieben hat und versichert, die Lösung der Gülte gemäß des inserierten Hauptbriefes zu handhaben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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