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Landratsamt Schleiden >> 3. Polizeiwesen >> 3.3. Presse und Schrifttum
1832-1837
Enthaeltvermerke: Enthält: Verfügungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, Ankündigung, Verkauf und Besitz bestimmter Schriften zu unterbinden, 1835-1837; Verfügungen der Bezirksregierung Aachen an den Landrat, wonach Ankündigung, Verkauf und Besitz bestimmter Schriften zu unterbinden sind, 1835-1837; Verfügungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Bezirksregierung Aachen, wonach Ankündigung, Verkauf und Besitz bestimmter Schriften zu unterbinden sind, 1837; Verfügungen des Innenministers an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Ankündigung, Verkauf und Besitz bestimmter Schriften zu unterbinden, 1835-1837; Mitteilung der Aachener Bezirksregierung an den Landrat, dass mit der Veröffentlichung eines Teils der Korrespondenz zwischen dem Erzbsichof von Köln und dem Minister von Altenstein zu rechnen ist, deren Verbreitung aufgrund der antistaatlichen Tendenz, mit der bei dieser Veröffentlichung von Seiten des belgischen Klerus zu rechnen ist, unterbunden werden soll, 1837; Weisungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an den Landrat, die Verbreitung bestimmter Veröffentlichungen zu unterbinden, die in dem aktuellen Streit zwischen dem preußischen Staat und dem Kölner Erzbischof Droste die Partei des Erzbischofs ergreifen, 1837; Bekanntmachungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, wonach Ankündigung, Verkauf und Besitz bestimmter Schriften verboten sind, 1837; Weisung der Bezirksregierung Aachen an die Polizeidirektionen und die Landratsämter Jülich und Düren, die Verbreitung eines Verzeichnisses der in Preußen verbotenen Schriften zu unterbinden, 1837; Weisung der Bezirksregierung Aachen an den Landrat, die Polizeibehörde seines Kreises anzuweisen, zu ermitteln, ob es sich bei einer bestimmten Person um den Autor verbotener Schriften handelt, 1837; Weisung der Bezirksregierung Aachen an den Landrat, die Verbreitung von Publikationen süddeutscher revolutionärer Kreise zu unterbinden, 1832; Weisung der Bezirksregierung Aachen an den Landrat, die Verbreitung des "Hessischen Landboten" zu unterbinden, mit darauf bezogenem Schriftwechsel, 1834/35; Weisung der Bezirksregierung Aachen an den Landrat, die Verbreitung von Schriften zu unterbinden, die im Ausland in deutscher Sprache gedruckt wurden und die ohne Genehmigung zum Verkauf angeboten werden, 1835; Weisung des Regierungspräsidenten an den Landrat, die Verbreitung von Flugschriften des republikanischen Vereins in Paris durch Handlungsreisende, welche diese Schriften im Hutfutter verbergen sollen, zu unterbinden, 1835; Weisung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, die Publikation sowie Artikel über die päpstliche Bulle zu unterbinden, in welcher mehrere katholisch-theologische Werke Hermes' verdammt werden, 1835; Mitteilung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, dass Schriftsteller, deren Werke verboten worden sind, dennoch andere Werke unter ihrem Namen und mit Genehmigung der Zensur veröffentlichen dürfen, 1836; Mitteilung der Bezirksregierung an den Landrat, dass die Verbreitung der Novelle "Die Schauspielerin" ausnahmsweise gestattet wird, da sie nicht so anstößig sei, wie man es von Veröffentlichungen des "Jungen Deutschland" grundsätzlich anzunehmen habe, 1836; Mitteilung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, dass das Innenministerium die Verbreitung der Schrift "Soiréen" von Carl Gutzkow ausnahmsweise gestattet hat, 1836; Anweisung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, nichts über die Rückforderung der von Düsseldorf nach München verbrachten Gemäldegalerie in den Zeitungen erscheinen zu lassen, 1836; Mitteilung der Bezirksregierung Aachen an den Landrat, die Zulassung französischer, englischer und belgischer Zeitungen betreffend, 1837; Weisung der Bezirksregierung Aachen an den Landrat, die Verbreitung aus Belgien eingeführter, als staatsfeindlich eingestufter Schriften zu unterbinden, 1837; Weisung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, die Veröffentlichung von Schriften zu unterbinden, die geeignet sind, die zunehmende Auswanderung zu fördern, 1837.
Landratsamt Schleiden
6cm
Sachakte
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.