Markgraf Heinrich von Meißen teilt dem Landgrafen A[lbrecht] von Thüringen mit, dass der Dekan und das Kapitel zu [Groß-] Burschla für 30 Mark von ihm die Vogtei in Groß- und Altenburschla und in Völkershausen (Volkershusen) mit allem Rechte an Ausstattung (prebendulam) wie an Fischerei, Fähre und Weiden gekauft haben, und lässt ihm die genannte Vogtei auf.

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner