9) Statthalter und Räte weisen darauf hin, dass die Appellation nicht vor dem Reichskammgericht, sondern vielmehr an den Kaiser gerichtet wurde. Bei dessen Landesabwesenheit kann es lang dauern, bis eine Antwort ergeht. Sie wiederholen abermals, man hofft, dass sich die Zürcher bei den angeführten Gründen dem Matern Feuerbacher nicht mehr annehmen. Die Güter und dessen Vermögen wären nicht von ihnen, sondern durch die Schwäbischen Bundesräte konfisziert worden. Ehefrau und Kinder wollen nicht daran gehindert werden, zu Feuerbacher zu ziehen, 22. Dezember 1525

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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