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Form und Inhalt: Wie alle gewerblichen Angelegenheiten wurde auch die Aufsicht über Fabriken, technische Anlagen usw. zunächst in der Kommunalabteilung I E bearbeitet und 1847 in das neue Dezernat I U für Gewerbe-Angelegenheit mit übernommen. Die zunehmende Industrialisierung in der Provinz führte 1876 zur Bestellung eines Fabrik-Inspektors beim Oberpräsidenten für den Bereich der gesamten Provinz, dessen Hauptaufgaben die Überwachung der Betriebe zum Schutz der Arbeiter, besonders der jugendlichen Arbeiter und die Kontrolle aller konzessionspflichtigen gewerbetechnischen Anlagen waren (vgl. die Instruktion im Amtsblatt der Regierung Minden 1876 Nr. 408).
Im Regierungsbezirk Arnsberg war ein solcher Fabrikeninspektor bereits seit einigen Jahren tätig. 1879 wurden statt dessen zwei Gewerberäte, einer für den Regierungsbezirk Arnsberg und einer für die Bezirke Minden und Münster mit dem Sitz in Minden bestellt, der als Kommissar für den Regierungspräsidenten fungierte (Dienstanweisung im Amtsblatt der Regierung Minden 1879 Nr. 546). Erst 1891 wurde er Mitglied der Regierung. 1892 gab er den Regierungsbezirk Münster an den neu berufenen Regierungs- und Gewerberat bei der Regierung Münster ab.
Zur Bewältigung der immer umfangreicher werdenden Aufgaben des Gewerberates wurden 1892 zwei Gewerbe-Inspektionen ins Leben gerufen, eine in Minden für die Kreise Minden, Lübbecke und Herford, die zweite in Bielefeld für die Kreise Bielefeld, Halle, Wiedenbrück, Paderborn, Büren, Warburg und Höxter. Für die vier letztgenannten Kreise wurde 1899 eine weitere Inspektion in Paderborn eingerichtet und letztlich 1912 eine vierte in Herford für den Kreis Herford. Nach dem 1. Weltkrieg wurden diese Inspektionen in Gewerbe-Aufsichtsämter umbenannt.
Der Gewerberat bei der Regierung Minden führte seit 1891 für seine Handakten eine eigene Registratur (C.S.G., seit 1921 R.G.R.), von der sich Reste in der Registratur I G erhalten haben. Seine Korrespondenz (mit dem Regierungspräsidenten) wurde beim Dezernat I U als Kodezernat I Ua geführt, doch laufen in jüngerer Zeit beide Registraturen durcheinander. Da es schon bald zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Sachbearbeiter für Gewerbesachen (IU) und dem Gewerberat kam, wurde die völlige Trennung beider angestrebt. Bei der Neuformierung der Dezernate im Jahre 1898 wurden daher die gewerbetechnischen Sachen dem Dezernat I F als I Fc angeschlossen, im Jahre 1900 aber ganz verselbständigt zu I G. (Dieser Buchstabe war seit Zusammenlegung der beiden Bauabteilungen I F und I G im Jahre 1877 frei).
Die Aufgaben des Dezernates (I G) für gewerbetechnische Sachen werden im Geschäftsverteilungsplan der Regierung von 1910 wie folgt umschrieben: Fabriken, gewerbliche Anlagen, Hausindustrie, Arbeiterschutz, Unfälle, jugendliche Arbeiter, Wohnungsverhältnisse, Wohlfahrtseinrichtungen, Sonntagsruhe, Verkehr mit Sprengstoffen, Überwachung der Dampfkessel und Fahrstühle, Verunreinigung von Abwässern usw. Im Plan von 1927 werden ausserdem noch genannt: Tarifverträge und Lohnabkommen, in dem von 1939: gewerbepolizeiliche Genehmigungen, wirtschaftliche Lageberichte. 1935 (8. Juli) übernahm I G von I U die Angelegenheiten der Ausgleichsstelle und Industrieverlagerungen.
Ein großer Teil der Registratur des Dezernates I G ist 1898/1900 vom Dezernat I U übernommen worden, manches (aus inneren Gründen) dort belassen. Ein älterer Bestand an einschlägigen Akten (Fabriken usw.) war damals bereits abgelegt bzw. an das Staatsarchiv abgeliefert worden. Er wurde sinngemäß mit den älteren Abgaben I Ga und I Gb (Zg. 6 bzw. 8/31) sowie der Abgabe 2/48 vereinigt. Die wenigen Handakten des Regierungs- und Gewerberates wurden gleichfalls bei I G belassen, provenienzmäßig aber nachgewiesen.
Wie alle gewerblichen Angelegenheiten wurde auch die Aufsicht über Fabriken, technische Anlagen usw. zunächst in der Kommunalabteilung I E bearbeitet und 1847 in das neue Dezernat I U für Gewerbe-Angelegenheit mit übernommen. Die zunehmende Industrialisierung in der Provinz führte 1876 zur Bestellung eines Fabrik-Inspektors beim Oberpräsidenten für den Bereich der gesamten Provinz, dessen Hauptaufgaben die Überwachung der Betriebe zum Schutz der Arbeiter, besonders der jugendlichen Arbeiter und die Kontrolle aller konzessionspflichtigen gewerbetechnischen Anlagen waren (vgl. die Instruktion im Amtsblatt der Regierung Minden 1876 Nr. 408).
Im Regierungsbezirk Arnsberg war ein solcher Fabrikeninspektor bereits seit einigen Jahren tätig. 1879 wurden statt dessen zwei Gewerberäte, einer für den Regierungsbezirk Arnsberg und einer für die Bezirke Minden und Münster mit dem Sitz in Minden bestellt, der als Kommissar für den Regierungspräsidenten fungierte (Dienstanweisung im Amtsblatt der Regierung Minden 1879 Nr. 546). Erst 1891 wurde er Mitglied der Regierung. 1892 gab er den Regierungsbezirk Münster an den neu berufenen Regierungs- und Gewerberat bei der Regierung Münster ab.
Zur Bewältigung der immer umfangreicher werdenden Aufgaben des Gewerberates wurden 1892 zwei Gewerbe-Inspektionen ins Leben gerufen, eine in Minden für die Kreise Minden, Lübbecke und Herford, die zweite in Bielefeld für die Kreise Bielefeld, Halle, Wiedenbrück, Paderborn, Büren, Warburg und Höxter. Für die vier letztgenannten Kreise wurde 1899 eine weitere Inspektion in Paderborn eingerichtet und letztlich 1912 eine vierte in Herford für den Kreis Herford. Nach dem 1. Weltkrieg wurden diese Inspektionen in Gewerbe-Aufsichtsämter umbenannt.
Der Gewerberat bei der Regierung Minden führte seit 1891 für seine Handakten eine eigene Registratur (C.S.G., seit 1921 R.G.R.), von der sich Reste in der Registratur I G erhalten haben. Seine Korrespondenz (mit dem Regierungspräsidenten) wurde beim Dezernat I U als Kodezernat I Ua geführt, doch laufen in jüngerer Zeit beide Registraturen durcheinander. Da es schon bald zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Sachbearbeiter für Gewerbesachen (IU) und dem Gewerberat kam, wurde die völlige Trennung beider angestrebt. Bei der Neuformierung der Dezernate im Jahre 1898 wurden daher die gewerbetechnischen Sachen dem Dezernat I F als I Fc angeschlossen, im Jahre 1900 aber ganz verselbständigt zu I G. (Dieser Buchstabe war seit Zusammenlegung der beiden Bauabteilungen I F und I G im Jahre 1877 frei).
Die Aufgaben des Dezernates (I G) für gewerbetechnische Sachen werden im Geschäftsverteilungsplan der Regierung von 1910 wie folgt umschrieben: Fabriken, gewerbliche Anlagen, Hausindustrie, Arbeiterschutz, Unfälle, jugendliche Arbeiter, Wohnungsverhältnisse, Wohlfahrtseinrichtungen, Sonntagsruhe, Verkehr mit Sprengstoffen, Überwachung der Dampfkessel und Fahrstühle, Verunreinigung von Abwässern usw. Im Plan von 1927 werden ausserdem noch genannt: Tarifverträge und Lohnabkommen, in dem von 1939: gewerbepolizeiliche Genehmigungen, wirtschaftliche Lageberichte. 1935 (8. Juli) übernahm I G von I U die Angelegenheiten der Ausgleichsstelle und Industrieverlagerungen.
Ein großer Teil der Registratur des Dezernates I G ist 1898/1900 vom Dezernat I U übernommen worden, manches (aus inneren Gründen) dort belassen. Ein älterer Bestand an einschlägigen Akten (Fabriken usw.) war damals bereits abgelegt bzw. an das Staatsarchiv abgeliefert worden. Er wurde sinngemäß mit den älteren Abgaben I Ga und I Gb (Zg. 6 bzw. 8/31) sowie der Abgabe 2/48 vereinigt. Die wenigen Handakten des Regierungs- und Gewerberates wurden gleichfalls bei I G belassen, provenienzmäßig aber nachgewiesen.
Quellen: Regierung Minden Präs. Reg. 192 I G 1-3
Staatshandbuch
Amtsblatt
243 Kartons = 654 Archivbände 1822-1948. - Findbuch: M 1 I G
Bestand
German
Leesch, Wolfgang, Verwaltung in Westfalen 1815-1945. Organisation und Zuständigkeit, Münster 1992, S. 114-117.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.