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Regierung Minden, Gewerbe (Bestand)
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Form und Inhalt: Wie alle gewerblichen Angelegenheiten wurde auch die Aufsicht über Fabriken, technische Anlagen usw. zunächst in der Kommunalabteilung I E bearbeitet und 1847 in das neue Dezernat I U für Gewerbe-Angelegenheit mit übernommen. Die zunehmende Industrialisierung in der Provinz führte 1876 zur Bestellung eines Fabrik-Inspektors beim Oberpräsidenten für den Bereich der gesamten Provinz, dessen Hauptaufgaben die Überwachung der Betriebe zum Schutz der Arbeiter, besonders der jugendlichen Arbeiter und die Kontrolle aller konzessionspflichtigen gewerbetechnischen Anlagen waren (vgl. die Instruktion im Amtsblatt der Regierung Minden 1876 Nr. 408).
Im Regierungsbezirk Arnsberg war ein solcher Fabrikeninspektor bereits seit einigen Jahren tätig. 1879 wurden statt dessen zwei Gewerberäte, einer für den Regierungsbezirk Arnsberg und einer für die Bezirke Minden und Münster mit dem Sitz in Minden bestellt, der als Kommissar für den Regierungspräsidenten fungierte (Dienstanweisung im Amtsblatt der Regierung Minden 1879 Nr. 546). Erst 1891 wurde er Mitglied der Regierung. 1892 gab er den Regierungsbezirk Münster an den neu berufenen Regierungs- und Gewerberat bei der Regierung Münster ab.
Zur Bewältigung der immer umfangreicher werdenden Aufgaben des Gewerberates wurden 1892 zwei Gewerbe-Inspektionen ins Leben gerufen, eine in Minden für die Kreise Minden, Lübbecke und Herford, die zweite in Bielefeld für die Kreise Bielefeld, Halle, Wiedenbrück, Paderborn, Büren, Warburg und Höxter. Für die vier letztgenannten Kreise wurde 1899 eine weitere Inspektion in Paderborn eingerichtet und letztlich 1912 eine vierte in Herford für den Kreis Herford. Nach dem 1. Weltkrieg wurden diese Inspektionen in Gewerbe-Aufsichtsämter umbenannt.
Der Gewerberat bei der Regierung Minden führte seit 1891 für seine Handakten eine eigene Registratur (C.S.G., seit 1921 R.G.R.), von der sich Reste in der Registratur I G erhalten haben. Seine Korrespondenz (mit dem Regierungspräsidenten) wurde beim Dezernat I U als Kodezernat I Ua geführt, doch laufen in jüngerer Zeit beide Registraturen durcheinander. Da es schon bald zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Sachbearbeiter für Gewerbesachen (IU) und dem Gewerberat kam, wurde die völlige Trennung beider angestrebt. Bei der Neuformierung der Dezernate im Jahre 1898 wurden daher die gewerbetechnischen Sachen dem Dezernat I F als I Fc angeschlossen, im Jahre 1900 aber ganz verselbständigt zu I G. (Dieser Buchstabe war seit Zusammenlegung der beiden Bauabteilungen I F und I G im Jahre 1877 frei).
Die Aufgaben des Dezernates (I G) für gewerbetechnische Sachen werden im Geschäftsverteilungsplan der Regierung von 1910 wie folgt umschrieben: Fabriken, gewerbliche Anlagen, Hausindustrie, Arbeiterschutz, Unfälle, jugendliche Arbeiter, Wohnungsverhältnisse, Wohlfahrtseinrichtungen, Sonntagsruhe, Verkehr mit Sprengstoffen, Überwachung der Dampfkessel und Fahrstühle, Verunreinigung von Abwässern usw. Im Plan von 1927 werden ausserdem noch genannt: Tarifverträge und Lohnabkommen, in dem von 1939: gewerbepolizeiliche Genehmigungen, wirtschaftliche Lageberichte. 1935 (8. Juli) übernahm I G von I U die Angelegenheiten der Ausgleichsstelle und Industrieverlagerungen.
Ein großer Teil der Registratur des Dezernates I G ist 1898/1900 vom Dezernat I U übernommen worden, manches (aus inneren Gründen) dort belassen. Ein älterer Bestand an einschlägigen Akten (Fabriken usw.) war damals bereits abgelegt bzw. an das Staatsarchiv abgeliefert worden. Er wurde sinngemäß mit den älteren Abgaben I Ga und I Gb (Zg. 6 bzw. 8/31) sowie der Abgabe 2/48 vereinigt. Die wenigen Handakten des Regierungs- und Gewerberates wurden gleichfalls bei I G belassen, provenienzmäßig aber nachgewiesen.
Wie alle gewerblichen Angelegenheiten wurde auch die Aufsicht über Fabriken, technische Anlagen usw. zunächst in der Kommunalabteilung I E bearbeitet und 1847 in das neue Dezernat I U für Gewerbe-Angelegenheit mit übernommen. Die zunehmende Industrialisierung in der Provinz führte 1876 zur Bestellung eines Fabrik-Inspektors beim Oberpräsidenten für den Bereich der gesamten Provinz, dessen Hauptaufgaben die Überwachung der Betriebe zum Schutz der Arbeiter, besonders der jugendlichen Arbeiter und die Kontrolle aller konzessionspflichtigen gewerbetechnischen Anlagen waren (vgl. die Instruktion im Amtsblatt der Regierung Minden 1876 Nr. 408).
Im Regierungsbezirk Arnsberg war ein solcher Fabrikeninspektor bereits seit einigen Jahren tätig. 1879 wurden statt dessen zwei Gewerberäte, einer für den Regierungsbezirk Arnsberg und einer für die Bezirke Minden und Münster mit dem Sitz in Minden bestellt, der als Kommissar für den Regierungspräsidenten fungierte (Dienstanweisung im Amtsblatt der Regierung Minden 1879 Nr. 546). Erst 1891 wurde er Mitglied der Regierung. 1892 gab er den Regierungsbezirk Münster an den neu berufenen Regierungs- und Gewerberat bei der Regierung Münster ab.
Zur Bewältigung der immer umfangreicher werdenden Aufgaben des Gewerberates wurden 1892 zwei Gewerbe-Inspektionen ins Leben gerufen, eine in Minden für die Kreise Minden, Lübbecke und Herford, die zweite in Bielefeld für die Kreise Bielefeld, Halle, Wiedenbrück, Paderborn, Büren, Warburg und Höxter. Für die vier letztgenannten Kreise wurde 1899 eine weitere Inspektion in Paderborn eingerichtet und letztlich 1912 eine vierte in Herford für den Kreis Herford. Nach dem 1. Weltkrieg wurden diese Inspektionen in Gewerbe-Aufsichtsämter umbenannt.
Der Gewerberat bei der Regierung Minden führte seit 1891 für seine Handakten eine eigene Registratur (C.S.G., seit 1921 R.G.R.), von der sich Reste in der Registratur I G erhalten haben. Seine Korrespondenz (mit dem Regierungspräsidenten) wurde beim Dezernat I U als Kodezernat I Ua geführt, doch laufen in jüngerer Zeit beide Registraturen durcheinander. Da es schon bald zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Sachbearbeiter für Gewerbesachen (IU) und dem Gewerberat kam, wurde die völlige Trennung beider angestrebt. Bei der Neuformierung der Dezernate im Jahre 1898 wurden daher die gewerbetechnischen Sachen dem Dezernat I F als I Fc angeschlossen, im Jahre 1900 aber ganz verselbständigt zu I G. (Dieser Buchstabe war seit Zusammenlegung der beiden Bauabteilungen I F und I G im Jahre 1877 frei).
Die Aufgaben des Dezernates (I G) für gewerbetechnische Sachen werden im Geschäftsverteilungsplan der Regierung von 1910 wie folgt umschrieben: Fabriken, gewerbliche Anlagen, Hausindustrie, Arbeiterschutz, Unfälle, jugendliche Arbeiter, Wohnungsverhältnisse, Wohlfahrtseinrichtungen, Sonntagsruhe, Verkehr mit Sprengstoffen, Überwachung der Dampfkessel und Fahrstühle, Verunreinigung von Abwässern usw. Im Plan von 1927 werden ausserdem noch genannt: Tarifverträge und Lohnabkommen, in dem von 1939: gewerbepolizeiliche Genehmigungen, wirtschaftliche Lageberichte. 1935 (8. Juli) übernahm I G von I U die Angelegenheiten der Ausgleichsstelle und Industrieverlagerungen.
Ein großer Teil der Registratur des Dezernates I G ist 1898/1900 vom Dezernat I U übernommen worden, manches (aus inneren Gründen) dort belassen. Ein älterer Bestand an einschlägigen Akten (Fabriken usw.) war damals bereits abgelegt bzw. an das Staatsarchiv abgeliefert worden. Er wurde sinngemäß mit den älteren Abgaben I Ga und I Gb (Zg. 6 bzw. 8/31) sowie der Abgabe 2/48 vereinigt. Die wenigen Handakten des Regierungs- und Gewerberates wurden gleichfalls bei I G belassen, provenienzmäßig aber nachgewiesen.
Quellen: Regierung Minden Präs. Reg. 192 I G 1-3
Staatshandbuch
Amtsblatt
243 Kartons = 654 Archivbände 1822-1948. - Findbuch: M 1 I G
Bestand
German
Leesch, Wolfgang, Verwaltung in Westfalen 1815-1945. Organisation und Zuständigkeit, Münster 1992, S. 114-117.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.