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Revers Friedrichs von Hutten zu Stolzenberg bezüglich der Belehnung mit einem Hof in Niedermarborn durch Hermann Georg [von Neuhof], Abt von Fulda
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Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 8 Familien H >> 8.52 von Hutten
1637 Oktober 17
Ausfertigung, Pergament, anhängende Holzkapsel, Siegel ab und verloren
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist in unser stadt Fuldt sambstagsz den siebenzehenden octobris im sechzehenhundert sieben und dreissigsten iahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedrich von Hutten zu Stolzenberg (Stoltzenbergk) bestätigt für sich, Johann Hartmut und Johann von Hutten zu Stolzenberg die Belehnung mit einem Hof in Niedermarborn (Nidern Marborn) [Wüstung, Gem. Steinau an der Straße, Main-Kinzig-Krs.] samt allen Zubehörungen durch Hermann Georg [von Neuhof], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.