Amtsgericht Bad Pyrmont (nach 1945) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA HA, Nds. 725 Bad Pyrmont
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.8 Justiz >> 1.13.8.5 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover
1926-2003
Enthält: Strafsachen, Zivilprozesse, Todeserklärungen, Entmündigungen, Genossenschaftsregisterakten
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g499 ).
Der Bestand Nds. 725 Bad Pyrmont schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Bad Pyrmont vor 1945 (Hann. 172 Bad Pyrmont) an. Das Amtsgericht Bad Pyrmont gehörte seit 1879 zum Bezirk des Landgerichts Hannover (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 280). Der Amtsgerichtssprengel entsprach dem des Kreises Pyrmont (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 514) und wurde 1932 um verschiedene Gemeinden des aufgelösten Amtsgerichts Polle erweitert (Preuß. Gesetzsammlung 1932, S. 303).
Nach dem Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte vom 16. Juli 1962 (Nds. GVBl. 1962, S. 85-131) gehörten folgende Gemeinden des Landkreises Hameln-Pyrmont zum Bezirk des Amtsgerichts Bad Pyrmont: Baarsen, Brevörde, Eichenborn, Großenberg, Hagen, Heinsen, Kleinenberg, Löwensen, Meiborssen, Neersen, Polle, Bad Pyrmont, Thal und Vahlbruch. Mit Wirkung zum 1. März 1974 wurde das Amtsgericht Bad Pyrmont bei der Neuordnung u.a. des Raumes Hameln (Nds. GVBl. 1974, S. 117f.) aufgelöst und zunächst als Nebenstelle dem Amtsgericht Hameln eingegliedert (Nds. Rechtspflege 1974, S. 44); die Aufhebung dieser Zweigstelle erfolgte zum 11. Juni 1977.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: November 2012
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g499 ).
Der Bestand Nds. 725 Bad Pyrmont schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Bad Pyrmont vor 1945 (Hann. 172 Bad Pyrmont) an. Das Amtsgericht Bad Pyrmont gehörte seit 1879 zum Bezirk des Landgerichts Hannover (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 280). Der Amtsgerichtssprengel entsprach dem des Kreises Pyrmont (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 514) und wurde 1932 um verschiedene Gemeinden des aufgelösten Amtsgerichts Polle erweitert (Preuß. Gesetzsammlung 1932, S. 303).
Nach dem Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte vom 16. Juli 1962 (Nds. GVBl. 1962, S. 85-131) gehörten folgende Gemeinden des Landkreises Hameln-Pyrmont zum Bezirk des Amtsgerichts Bad Pyrmont: Baarsen, Brevörde, Eichenborn, Großenberg, Hagen, Heinsen, Kleinenberg, Löwensen, Meiborssen, Neersen, Polle, Bad Pyrmont, Thal und Vahlbruch. Mit Wirkung zum 1. März 1974 wurde das Amtsgericht Bad Pyrmont bei der Neuordnung u.a. des Raumes Hameln (Nds. GVBl. 1974, S. 117f.) aufgelöst und zunächst als Nebenstelle dem Amtsgericht Hameln eingegliedert (Nds. Rechtspflege 1974, S. 44); die Aufhebung dieser Zweigstelle erfolgte zum 11. Juni 1977.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: November 2012
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
1,1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ