Abmachung über die Ehe und Vermählung zwischen Matthias Ramung, Sohn von Hans Ramung (+), und Agnes Nothaft, Tochter von Werner Nothaft (+). 1. Agnes gibt als Heimsteuer und Zugeld 600 Gulden. Matthias gibt ebenfalls 600 Gulden als Widerlage und eine ehrenhafte Morgengabe. Dies soll mit Gütern zu Unterpfand versichert werden, was bei den entsprechenden Gerichten angezeigt oder mit Gültbriefen belegt werden soll. [2.] Mit der fahrenden Habe soll es nach dem Tod eines Ehepartners gemäß landläufiger Gewohnheit geschehen, dass zwei Teile an die männliche Linie (schwert seitte) und ein Teil an die weibliche Linie (spindell seytenn) fallen sollen. Gültbriefe zählen nicht zur fahrenden Habe. Die gleiche Aufteilung gilt aber auch für nach dem Beischlaf gemeinsam erworbene Güter. [3.] Von Bargeld und liegenden Gütern, die gemeinsam erworben werden, sollen Agnes und ihre Erben auch ein Drittel erhalten. [4.] Was Agnes an Kleidern und Kleinodien hat, soll zu ihrer Morgengabe gehören und nicht als fahrende Habe gelten. [5.] Die Eheleute sollen auf das Erbe von Agnes' Eltern und Brüdern verzichten, außer wenn ihre Brüder ohne Leibeserben sterben würden. [6.] Matthias soll Agnes den Hof zu Waibstadt zuweisen, wie er ihn von Hans von Gültlingen gekauft hat, dass sie diesen nach seinem Tod als Witwensitz haben und auf Lebzeiten genießen soll, sofern sie unverheiratet bleibt. Sollte sie erneut heiraten, soll der Hof an Matthias' Erben gehen. Davor sollen diese Agnes aber ihre Widerlage und die Morgengabe herausgeben. Wenn beide keine gemeinsamen Kinder hätten, sollen jegliche Güter wieder an die ursprüngliche Herkunft fallen. [7.] Wenn Agnes' Brüder die 600 Gulden mit Bargeld ablösen, soll Matthias diese mit Zustimmung seiner Ehefrau und von deren Brüdern anlegen. [8.] Diese Abmachung soll binnen Monatsfrist (inn mans frist) zu zwei Heiratsbriefen auf Pergament verfasst werden. [9.] Daniel Nothaft beurkundet die Abmachung und bittet seinen Vetter Georg (Jurg) von Sternenfels um die Bestätigung.