Wimpfen: Peter v. Mauer, Probst, Johannes, Dekan, und das Kapitel des Stifts Wimpfen bestimmen, daß künftig jeder Stiftsherr und Pfründner, auch Sechspfründner, 10 Florentiner Goldgulden zahlen soll für einen seidenen Umhang, wie er gemäß der Gewohnheit des Stifts an Festtagen getragen werden soll.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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