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Werner Abt von Hasungen bekundet, dass er dem Johann Sohn Ditmars Fabri, Bürger zu Wolfhagen (Wolfhayn), seinen Hof in Gran zu Landsiedelrecht (ju...
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1311 in crastino b. Katerine virg.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Werner Abt von Hasungen bekundet, dass er dem Johann Sohn Ditmars Fabri, Bürger zu Wolfhagen (Wolfhayn), seinen Hof in Gran zu Landsiedelrecht (justo necnon consueto jure coloni quod vulgariter lantsidelesrechte nominatur) verliehen habe. Wenn Johann unvermögend werde oder sterben, solle der Hof an den Abt von Hasungen zurückfallen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt Wolfhagen
Das Siegel hängen an: Richard Ratsmeister, Konr. Helmungi, Cons. von Istha (Yste), Berthold von Naumburg (Nuenborg), Berthold Duveleskop, Joh. von Todtenhausen (Doden-), Herm. von Kirchberg (Kirkberg), Dietr. Buttink, Alb. von Schützeberg (Scutzeberg), Ratsleute zu Wolfhagen.