Die hzgl. Rentkammer und der Kirchenrat beschließen, dass die Besitzer von 36 Morgen Weingärten die nächstgelegene Rentkammerkelter benutzen können und nicht mehr der zur Denkendorfer Pflege gehörenden Kelter verpflichtet sind, dahingegen soll der Ertrag von 12 Morgen Weingarten eigener Pflege Untertürkheim in der Kastkellereikelter bei dem Pfleghaus zu Unterürkheim unentgeltlich gekeltert werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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