Anspruch auf die Güter der ohne Testament verstorbenen Mettel von Langel, Nonne in St. Cäcilia in Köln, einschließlich der Güter, die durch den Tod ihrer Brüder Dietrich und Heinrich an sie gefallen waren. Nach Auffassung der Appellanten können in Jülich Nonnen nur zur Leibzucht erben, nach ihrem Tode gingen die Güter nicht etwa an das Kloster, sondern an die nächsten Blutsverwandten, als die sich die Appellanten als Enkel von Mettels Schwester Elisabeth von Langel, die bei Mettels Tod noch lebte und mit Goddert von Hanxler verheiratet war, ansehen. Aus dieser Ehe stammte Diederich von Hanxler, der Vater der Appellanten. Der Appellat gibt an, sein Vater Johann von Vercken sei schon 37 Jahre im Besitz der umstrittenen Güter gewesen, die er von Theis von Wachendorf erhielt, da sie nie in Mettels Besitz gewesen seien. Vielmehr seien sie durch Verkaufvon Theis von Wachendorfund seiner Frau Anna von Langel in den Besitz seiner Familie gelangt. Das RKG hob am 17. Feb. 1529 das Urteil der Vorinstanz auf.
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Anspruch auf die Güter der ohne Testament verstorbenen Mettel von Langel, Nonne in St. Cäcilia in Köln, einschließlich der Güter, die durch den Tod ihrer Brüder Dietrich und Heinrich an sie gefallen waren. Nach Auffassung der Appellanten können in Jülich Nonnen nur zur Leibzucht erben, nach ihrem Tode gingen die Güter nicht etwa an das Kloster, sondern an die nächsten Blutsverwandten, als die sich die Appellanten als Enkel von Mettels Schwester Elisabeth von Langel, die bei Mettels Tod noch lebte und mit Goddert von Hanxler verheiratet war, ansehen. Aus dieser Ehe stammte Diederich von Hanxler, der Vater der Appellanten. Der Appellat gibt an, sein Vater Johann von Vercken sei schon 37 Jahre im Besitz der umstrittenen Güter gewesen, die er von Theis von Wachendorf erhielt, da sie nie in Mettels Besitz gewesen seien. Vielmehr seien sie durch Verkaufvon Theis von Wachendorfund seiner Frau Anna von Langel in den Besitz seiner Familie gelangt. Das RKG hob am 17. Feb. 1529 das Urteil der Vorinstanz auf.
AA 0627, 2415 - H 625/2162
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1527 - 1533 (1490 - 1531)
Enthaeltvermerke: Kläger: Godfried und Stephan Hanxler, (Kl.) Beklagter: Carsilius von Vercken (Fercken), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Friedrich Reiffsteck 1527 - Dr. Christoffel Hoess 1527 - Dr. Simon Engelhart 1527 - Dr. Konrad von Swapach 1530 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Christopherus Hoess 1527 - Dr. Jakob Kriell 1527 - Dr. Konrad Swabach 1527 - Dr. Leonhard Hoemoeller 1527 - Dr. Bernhard Rielinger 1527 - Dr. Hieronymus Schütz 1527 - Dr. Simon Engelhart 1527 - Dr. Ludwig Herter 1527 - Dr. Johannes Helfmann 1527 - Dr. Hieronymus Lengefelt 1527 - Dr. Ludwig Ziegler 1527 - Dr. Leonhard Hochmüller 1531 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Hauptgericht Jülich 1524 - 2. RKG 1527 - 1533 (1490 - 1531) Beweismittel: RKG-Urteil 17. Feb. 1529 (3). Erbkaufbrief des Theis von Wachendorf und der Anna von Langel für Druitgen, Witwe des Johann von Hammerstein, über 15 Kaufmannsgulden und 15 Malter Roggen, mit einem halben Hof zu Lucherberg (Hzm. Jülich, Dingstuhl Pier und Merken; Kr. Düren) als Pfand 1490 (35 - 39). Beschreibung: 4 cm, 82 Bl., lose; Q 1 - 9, 6 Beilagen. Vgl. RKG (V 178/412).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:15 MESZ