Eingabe der Metzger an den Rat
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 7068
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 18 Zünfte Metzger Nachträge
1560 März 27
Regest: Die Metzger weisen darauf hin, wie schwer die Läuf dieser Zeit im Fleischkauf schweben, dass man dem Bauersmann Vieh und anderes um zwei (= doppelt soviel) Geld, als vor Jahr im Brauch gewesen ist, bezahlen muss. Dadurch ist dem gemeinen Handwerk nichts als schliesslich Verderben und Untergang zu erwarten. Die Metzger möchten wohl leiden, dass das Vieh in geringem Wert (= Preis) wäre und sie das Fleisch in leidenlichem Geld (= zu erträglichem Preis) dem armen Mann geben könnten. Aber jeder Verständige kann leichtlich ermessen, dass die Läufe (= Zeitläufe), die die Metzger nicht ändern können, zu dem Ansuchen nötigen, dass sie mit Schätzung des Fleisches entsprechend den Nachbarn auf dem Land (= in Württemberg?) gehalten werden. Geschähe das nicht, was sie nicht hoffen, so wäre zu besorgen, dass sie neben jenen nicht zum Kauf kommen und gemeine Stadt mit Fleisch versehen können. Daher bitten sie den Rat, nicht allein sie mit ihren Weibern und Kindern als gehorsame Mitbürger, sondern auch gemeine Stadt und Bürgerschaft aufs beste zu bedenken und ihnen zuzulassen und Fürsehung zu tun (= dafür sorgen), dass fürohin (= künftig) Lunge und Leber samt dem andern Voressen das Pfund um 4 Heller, vom Schaf, Hirsch oder Flämisch das Pfund um 7 Heller, Sauglämmer um 8 Heller, Saugkitz um 7 Heller und Ster (= Widder) und Geißen das Pfund um 6 Heller höchstens und für das Beste gegeben und geschätzt werden (Auf dem Rand zu diesen Preisanträgen: Ist bewilligt). Was aber solcher Schätzung nicht gemäss ist, soll nach Erkenntnis der geschworenen Schätzer abgeschätzt (= für minderwertig erklärt) und niemand hierin verschont werden. Die Metzger bitten dafür um Genehmigung, damit sie gemeine Stadt mit Fleisch fertigen (= bedienen, versehen) können und ihre Metzel den bisher vor andern gehabten Ruhm und Ruf löblich behalte.
Die Metzger zu Reutlingen.
Die Metzger zu Reutlingen.
3 S. Text
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: Handschrift des Stadtschreibers M. Benedikt Gretzinger I
Genetisches Stadium: Or.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ