Herman Fürstenberg übergibt zu Erbe vor Richter Johan Leheimer. Frau Gudichin, Äbtissin, und dem Konvent von St. Klara. 10 Pfd. Heller Grundzins, fällig auf Walburgis oder binnen Monatsfrist seiner Tochter Clerchin, Klosterjungfrau zu St. Klara, nach deren Tod ans Kloster, aus den zwei Höfen zum Steine und den "kremen", gegenüber dem Erbe zu Eppenstein. Grundzins in gleicher Höhe und mit gleichem Recht bezieht er selbst aus diesen Höfen weiter. Der übergebene Zins ist mit 200 Pfd. ablösbar; gegebenenfalls wird diese Summe bei zwei Personen hinterlegt, damit sie von beiden Seiten sicher liege, bis damit neuerdings gleichhohe Ewigzinsen angekauft sind. Die Äbtissin bürgt durch ihren Mompar und Diener Arnold. Zeugen: Hennichin Bart, Jeckel Eckelsheim der Leinenweber, Henne Oleyer bei Sankt Klara, und Jacob Russe, des Richters Diener. "Datum a.d. millesimo quadringentesimo vicesimo tertio, feria quarta proxima post diem Petri et Pauli apostolorum."
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Herman Fürstenberg übergibt zu Erbe vor Richter Johan Leheimer. Frau Gudichin, Äbtissin, und dem Konvent von St. Klara. 10 Pfd. Heller Grundzins, fällig auf Walburgis oder binnen Monatsfrist seiner Tochter Clerchin, Klosterjungfrau zu St. Klara, nach deren Tod ans Kloster, aus den zwei Höfen zum Steine und den "kremen", gegenüber dem Erbe zu Eppenstein. Grundzins in gleicher Höhe und mit gleichem Recht bezieht er selbst aus diesen Höfen weiter. Der übergebene Zins ist mit 200 Pfd. ablösbar; gegebenenfalls wird diese Summe bei zwei Personen hinterlegt, damit sie von beiden Seiten sicher liege, bis damit neuerdings gleichhohe Ewigzinsen angekauft sind. Die Äbtissin bürgt durch ihren Mompar und Diener Arnold. Zeugen: Hennichin Bart, Jeckel Eckelsheim der Leinenweber, Henne Oleyer bei Sankt Klara, und Jacob Russe, des Richters Diener. "Datum a.d. millesimo quadringentesimo vicesimo tertio, feria quarta proxima post diem Petri et Pauli apostolorum."
U / 1423 Juni 30
U 465
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
30.06.1423
Reichklara Mainz
Ausfertigung. Perg., mit Zusätzen versehen. S.-Umschrift beschädigt. Auch enthalten in der Eidbesagung 1424 Mai 24.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ