Drei Promemorien des Kammerrichters Gf. Dr. Franz Spaur zu Wetzlar in der Streitsache seines Sohnes Gf. Johann Spaur, Domherrn zu Salzburg und Brixen, mit dem Erzbf. zu Salzburg wegen Spaurs Entlassung als Domherr, nachdem der Erzbf. eine angebliche Verheiratung Spaurs festgestellt hatte.