Priorin und Konvent des Klosters zu Gotteszell Predigerordens beurkunden, dass sie ihrem gültbaren Untertanen Hans Teutz zu Vordersteinenberg zugelassen haben, dem Hans Winter dem Hirten daselbst von seinem Gotteszellischen Gut daselbst eine Hofstatt zur Erbauung eines neuen Wohnhäusleins abzugeben, dass dagegen aber Schenk Albrecht, dem die Ortsobrigkeit daselbst gehört, auf Ansuchen der ganzen Gemeinde zu Vordersteinenberg Einspruch erhoben habe. Auf Bitten der Stadt Gmünd hat Schenk Albrecht den Bau nach Einnahme eines Augenscheins am 28. Mai und 7. Juni genehmigt unter Vorbehalt seiner Rechte (Zugehörigkeit zum limpurgischen Stab und Gericht im Amt Seelach). Das Gütlein ist dem Kloster Gotteszell zins- und gültbar und zu Fall, Handlohn und Steuer verpflichtet.