Der Abt Hartmut und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg beurkunden: Sie haben dem Konversen des Klosters Bruder Ludwig die Kapelle St. Martin in Veitshöchheim (Hochem), einen Weinberg dort sowie den Zehnt von diesem Weinberg auf Lebenszeit verliehen. Bruder Ludwig soll die Kapelle mit den zugehörigen Gebäuden wieder instandsetzen, wobei ihm das Kloster auf Verlangen die notwendigen Steine anfahren lassen soll. Bruder Ludwig hat außerdem in Veitshöchheim zwei Weinberge und ein Haus bei der Kapelle gekauft und zudem versprochen, innerhalb der kommenden vier Jahre weitere Güter im Wert von 5 Pfund Pfennigen zu erwerben. Alle diese Güter schenkt er dem Kloster unter Vorbehalt des lebenslänglichen Nutzungsrechtes. Nach seinem Tod fallen sie dann endgültig an das Kloster. Das Kloster stellt dafür ihn und seinen Besitz unter seinen Schutz, haftet aber nicht für etwaige Schulden des Konversen. Über Güter, die er sonst noch erwerben wird, kann er frei verfügen. Bruder Ludwig verpflichtet sich, auf Lebenszeit bei der Kapelle zu bleiben. Auf Bitte von Abt und Konvent siegelt der Offizial der Würzburger Kurie mit. Datum et actum 1307 xv kalendas marcii. Aussteller: Kloster St. Stephan. Empfänger: Bruder Ludwig

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Staatsarchiv Würzburg
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