Propst Michael (II. Beck) und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Jakob Laydig zu Jungingen und dessen Erben mit einer daselbst gelegenen, nach Anstößern näher beschriebenen Sölde, bestehend aus Haus, Hofreite, Stadel und Garten zu detailliert ausgeführten Nutzungs-, Besitz- und Veräußerungsbedingungen gegen bestimmte Gülten und Zinse. Laydig soll künftig dem Gotteshaus "vogt- steuer- und dienstbar" und - nach Maßgabe des im Oktober 1652 zwischen dem Wengenstift und der Reichsstadt Ulm geschlossenen Vergleichsrezesses - als niedergerichtlicher Untertan und Hintersasse gehorsam sein.