Kurfürst Philipp von der Pfalz verpflichtet sich gegenüber seinen Räten Philipp Forstmeister, Philipp von Frankenstein und Eberhard Wambolt (Wammolten), dass das auf Bitte auferlegte Hilfsgeld weder ihnen noch ihren Erben einen Nachteil bringen soll. Der Pfalzgraf will fortan auch keine weiteren Forderungen mehr an sie stellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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