Papst Pius II. bewilligt dem Kloster St. Emmeram, das durch Kaiser Karl den Großen gegründet worden sei und in dem die sterblichen Überreste der heiligen Emmeram, Dionysius Areopagita und Wolfgang sowie weiterer Märtyrer und einiger Römischer Kaiser und Könige begraben sind, und das deshalb in hoher Verehrung steht, für die gläubigen Besucher der Kirche an den Festtagen Peter und Paul einen Ablass von sieben Jahren und sieben Quadragenen bzw. 100 Tagen an den Octaven der genannten Festtage. S=A