Klage (vor dem Gogericht Meest) des Domvikars Matthias Friedrich Schils aus Münster (vertr. d.d. Prok. Johann Christoph Zumbrinck, Dr. Linde und Dr. Jungeblodt) ./. den Zeller Hermann Gerstekampf aus der Bauernschaft Schmedehausen bei Greven und seinen Bruder Berndt Gerstekampf vom Rumpschlag-Erbe in Westbevern (vertr. d.d. Prok. Michael Alexander Barnholt). wegen Rückzahlung eines Darlehens von 100 Rt. mit Zinsen aus dem Jahre 1720, das dem Berndt Gerstekamp vom Rumpschlag-Erbe gewährt worden war und für das der Bruder Hermann Gerstekampf gebürgt hatte. Da bis dato von diesem Darlehen erst 40 Rt. zurückgezahlt waren, klagte Schils wegen Verletzung des Vertrages und auf die restliche Zahlung.