Pfalzgraf Ottheinrich und der Rat der Stadt Nürnberg lassen in endlichem Vollzug des im Jahre 1534 zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrages über die Hohe Obrigkeit, Frais und Wildbann in den Ämtern Sulzbach, Hersbruck und Reicheneck und zur Beilegung des Streites wegen eines Weges, der von dem Hammer Haunratz nach Lichteneck führt, die Grenzen zwischen den genannten Ämtern neu vermarken. - Siegler: die beiden Vertragsteile.